Welche Örtlichkeiten stehen zur Verfügung?

a) Sie haben ein Haus, eine Wohnung, mit oder ohne Balkon?

Wenn Sie ein Haus ihr eigen nennen, dann sollten sie schauen, dass das Grundstück gut abgesichert ist, damit die Katze nicht auf die Straße laufen kann. Denn auf der Straße lauert die größte Gefahr für einen Freigänger. Ihr Tier muss 4 bis 6 Wochen eingesperrt bleiben, damit es sich an die neue Umgebung gewöhnen kann. Oberstes Gebot ist es, dass nicht kastrierte Tiere nicht nach draußen dürfen, denn die  Gefahr der ungewollten Trächtigkeit ist groß. Es gibt genug arme Tiere auf der Strasse, es müssen nicht noch mehr werden.

Außerdem sollte das Tier gechipt oder tätowiert sein. Diese Daten sollten dem Haustierzentralregister mitgeteilt werden, damit das Tier gesucht werden kann, wenn es aus welchen Gründen auch immer abhanden kommt.  .

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, dann müssen Sie dafür sorgen, dass die Fenster die geöffnet werden sollen, gut abgesichert sind. Denn Katzen sind neugierig und schauen gern aus dem Fenster. Ist dies offen, dann wagen sie sich schon mal etwas weiter nach Vorne. Ein abrutschen ist nicht selten der Fall. Oder es fliegt ein Blatt, ein Vogel oder auch nur eine Fliege vorbei, dann möchte die Katze natürlich danach springen. Das endet dann auf der Straße oder im Hof. Schwere Verletzungen sind dann die Folge. Das wiederum bedeutet, der Tierarzt muss helfen.

Haben Sie eine Wohnung mit Balkon, dann müssen Sie zu aller Erst mit dem Vermieter sprechen, ob eine Vernetzung erlaubt wird. Sollten Sie die Zustimmung erhalten, dann muss der Balkon gut von allen Seiten abgenetzt werden. Schwachstellen werden von den Katzen schnell entdeckt und schamlos ausgenutzt. Das Ende ist wie beim Fenster.

Lassen sie niemals die Fenster auf Kipp, wenn Sie nicht in der Nähe sind. Wie schon geschrieben sind Katzen sehr neugierige kleine Wesen und versuchen oftmals auch durch die Fensterkippe zu gehen. Meistens bleiben die Katzen dann in dem gekippten Fenster hängen. Beim Versuch wieder heraus zu kommen, rutschen sie immer tiefer und können sich das Rückgrat verletzen oder sogar zu Tode kommen. Daher bitte immer darauf achten, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen, das das Tier oder die Tiere nicht in den entsprechenden Räumen sind.

 

b) Wie verhält man sich beim Umzug

Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen einen Umzug anstreben sollten und Sie haben ein Tier, dann sprechen Sie bitte vorher immer mit dem Vermieter ab, ob in der neuen Wohnung auch Tierhaltung erlaubt ist. Bei Kleintieren wie z.B. Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster etc. brauchen Sie diese Erlaubnis nicht.

Am Tag des Umzuges versuchen Sie die Tiere so lange wie möglich in Ihrer alten Umgebung zu lassen und geben Sie Ihrem Tier ein paar Tage Zeit, sich in der neuen Umgebung wohl zufühlen. Gerade für Katzen  ist ein Umzug in den ersten Tagen der Stress pur. Wundern Sie sich nicht, über eigenartige Verhaltensweisen in dieser Zeit. Eventuell wird Ihre Katze auch in der neuen Wohnung markieren, aber mit viel Zuwendung, Liebe und Leckerchen wird Ihre Katze den Umzug dann gut verarbeiten.

Der falsche Weg wäre, das Tier einfach beim nächsten Tierschutzverein oder Tierheim abzugeben. Ein Umzug kommt nicht innerhalb weniger Tage. So hat man genügend Zeit, sich eine Unterkunft zu suchen, wo auch das Tier willkommen ist.

Sollte es dennoch zu einer Trennung kommen, dann haben Sie den Mut und geben Sie es beim Tierschutz ab. Geben Sie alles wissenswerte über Ihr Tier mit, das macht eine Vermittlung einfacher. Sie sollten aber auch beachten, dass Ihr Tier geimpft beim Tierschutz ankommt, denn damit ersparen Sie ihm den Aufenthalt in der Quarantäne.

Wenn Sie Ihr Tier unversorgt zurücklassen, drohen Ihnen 25.000,-- Euro Geldstrafe und Freiheitsentzug. Das Aussetzen eines Tieres auf eigenem oder fremden Grundstück wird heute Gott sei Dank, hart bestraft.

                                                    

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